Testament und Erbrecht

Ohne Testament legt das gesetzliche Erbrecht fest, wer nach dem Tod in welcher Rangfolge erbt. Wenn dies in Ihrem Sinne ist, brauchen Sie nichts weiter zu beachten. Mit einem Testament allerdings bestimmen Sie, wie Ihr Nachlass verteilt wird. Das macht besonders dann Sinn, wenn Sie Ihnen nahestehende Menschen bedenken möchten, die nicht in der gesetzlichen Reihenfolge vorkommen. Den gesetzlichen Erben steht ein Pflichtteil zu. Sie können ein Testament im Laufe der Zeit auch ergänzen oder abändern. Gültig ist immer nur das letztverfasste. Lassen Sie sich dazu von einem Notar beraten. Empfehlenswert ist es auch, das Testament beim Notar oder an amtlicher Stelle zu hinterlegen und diese Information auffindbar zu verwahren. Beachten Sie bitte, dass Ihr Testament handschriftlich und mit vollständigem Namen, Ort, Datum und Unterschrift verfasst werden muss.

Bitte beachten Sie: In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.