Patientenverfügung

Ist man jung und gesund, sind sie kaum vorstellbar: Notsituationen, in denen man durch eine schwere Krankheit oder einen plötzlichen Unfall nicht in der Lage ist, eigenverantwortlich zu handeln oder seinen Willen zu äußern. Aber sie passieren. Damit andere nicht darüber bestimmen, wie dann mit Ihnen medizinisch oder pflegerisch verfahren wird, sollten Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen frühzeitig in einer Patientenverfügung schriftlich festhalten. Dazu gehört, ob Sie lebenserhaltende Maßnahmen möchten oder diese grundsätzlich ablehnen, Ihre Vorstellung, wie im Koma mit Ihnen verfahren werden soll, welche Medikamente oder auch welchen Besuch Sie auf keinen Fall wünschen.

Sie können Ihre Wünsche selbst verfassen, empfehlenswert nach Rücksprache mit Ihrem behandelnden Arzt. Auch können Sie festlegen, wer diese Wünsche für Sie vertreten und durchsetzen soll. Wichtig ist, dass Sie Ihr Dokument handschriftlich unterschreiben und mit Ort und Datum versehen.

Ausführliche Informationen finden Sie beim Bundesjustizministerium unter www.bmjv.de.